Mittwoch, 23. Mai 2007

Die Polizei liest BILD

Im Beitrag auf Spiegel Online über den Brandanschlag auf den Wagen von Kai Diekmann:

"Wir vermuten einen politischen Hintergrund", sagte ein Polizeisprecher. Einen Zusammenhang mit dem bevorstehenden G-8-Gipfel in Heiligendamm wollte er nicht ausschließen. Der Staatsschutz ermittele.
Ich kann mir einige Gründe vorstellen, warum jemand Kai Diekmanns Auto anzünden sollte:
Man nehme die Anzahl x der Ausgaben von BILD, die unter Diekmanns Egide erschienen sind, und multipliziere sie mit dem Faktor y gleich der Hälfte der durchschnittlich in einer Ausgabe enthaltenen Artikel. Das Ergebnis z spiegelt nun die Anzahl an Feinden wider, die sich Diekmann während seiner Karriere gemacht hat (denn die andere Hälfte der Artikel drehte sich um Knut und dem putzigen Kerlchen kann man doch wirklich keinen Brandanschlag zutrauen, oder?).

Was liegt für die Hamburger Polizei also näher, als die bösen Gegner des G8-Gipfels zu verdächtigen, sich am wehrlosen Auto eines harmlosen Journalisten zu vergreifen. Mit dieser Kombinationsgabe könnten sie BILD nicht nur lesen, sondern dort glatt als Kolumnisten anfangen.

Nachtrag: Was für ein Glück, unser Freund und Helfer hat sich wie es scheint doch noch ein bisschen Verstand bewahrt. Allerdings ist man bei SpOn auf die dpa-Maldung hereingefallen.

Trackback URL:
https://post.twoday.net/stories/3759140/modTrackback

Teesha - 23. Mai, 21:40

Klarer Fall von Penisneid

Scheint doch mehr dran zu sein: So berichete die taz schon 2003, "Diekmann habe sich in Miami seinen vorgeblich nur äußerst kleinen Penis mit Leichenteilen vergeblich operativ verlängern lassen wollen "
(vgl. taz 2003 http://www.taz.de/pt/2003/05/03/a0094.1/text.ges,1 und
Wikipedia 2007 http://de.wikipedia.org/wiki/Kai_Diekmann#Klagen)

Das Gericht befand damals ob Kai's Klage: Diekmann ist einer, der "bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer sucht [und deshalb]weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird. Denn er hat sich mit Wissen und Wollen in das Geschäft der Persönlichkeitsrechtsverletzungen begeben und wird daher - nach allgemeinen Regeln menschlichen Zusammenlebens - davon ausgehen, dass diejenigen Maßstäbe, die er anderen gegenüber anlegt, auch für ihn selbst von Belang sind." (O-Ton Landgericht Berlin)

Trau Dich!

Du stehst draußen,

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